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Kritik Pique Dame

by Artem Ocheret

Am 03.05.2025 wurde in der Staatsoper Hamburg die Oper “Pique Dame” gegeben. Die Oper läuft seit 2003 und ist somit ein unschätzbares Kulturgut der Stadt Hamburg. Sogar den Leuten, die Oper mit jedem Faden ihrer Existenz hassen, würde sie allein wegen der Musik von Tschaikovsky gefallen: Seltsam fühlt man sich in den Riesensaal der Staatsoper, als Hermans Vision über den Geist der Drei Karten mit den letzten Musikklangen verblasst. Es klatscht niemand - denn es geht nicht mehr um Klatschen, den schicken Anzug oder das Carpaccio in der Pause.

Das Bühnenbild ist grau, farblos. Eine wieder seltsame, aber elegante Lösung. Man schaut auf ein schwarz-weißes Bild, was auf die lange Historie der Oper aufmerksam macht. Als Russe und daher offizieller Vertreter der russischen Mode des 19. Jahrhunderts muss ich allerdings anmerken: Nur Deutsche können ernsthaft die gleichen grauen, merkmallosen Kittel auf eine Operbühne anziehen und wie ein Häufchen Mäuser stolz, mit weit geöffneten Munden umhergehen. Aber vergesst bitte diese Gedanke - die ist faktisch falsch. Es wird auf Russisch gesungen und die gute Hälfte der Sängerinnen und Sänger haben Russisch als Muttersprache: Najmiddin Mavlyanov, Pavel Yankovsky, Alexey Bogdanchikov, Andre Nevans, Roman Astakhov, Elena Zaremba und Elena Guseva. Dabei muss man aber auch die Sänger*innen auszeichnen, für die Russisch nicht die Muttersprache ist: Paul Curievici, David Minseok Kang, Kai Rüütel-Pajula und Katja Starke. Hut ab!

Die Oper ist modern, mit Untertitel und einem heftigen Programmheft ausgestattet. Das Programmheft ist zweifellos heftig, beladen mit 5 Essays über alles rund um die Oper: die Musik, die Unterschiede zu Puschkins Urwerk, die Zweifel von Tschaikowsky, als er die Oper verfasst hatte… Das Programmheft ist auf jeden Fall eine lesenswerte Sammlung von allem, was man über die Pique Dame wissen sollte. In diesem Sinne kann man das dort Geschriebene kaum ergänzen - aber ich versuche es.

Anbei mein strafrechtliches Gutachten zu der Frage, ob Herman tatsächlich, wie Lisa behauptet, Mörder ist. Oder mit Alternativtitel: “Wie weit sich Jurastudenten in Prokrastination und kulturelle Vergnügungen (z. B. Oper) flüchten, um dem Lernen prüfungsrelevanter Themen zu entgehen”.

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Herman könnte Mord begangen haben, indem er die Gräfin mit seiner Pistole bedroht hatte, um die drei Karten herausfinden, was zu ihrem Tod geführt hatte.

I. Tatbestand

Zunächst müsste der Mord-Tatbestand erfüllt sein. Mörder ist dabei jemand, der aus Habgier einen Menschen tötet (vgl. § 211 II Nr. 3 StGB). Mithin müsste Herman nicht nur objektiv die Gräfin getötet haben, sondern auch subjektiv aus Habgier handeln und ferner den Mord vorsätzlich begehen.

1. Objektiver Tatbestand

Der objektive Tatbestand ist scheinbar erfüllt: Die Gräfin ist tot, wobei wir davon ausgehen dürfen, dass sie ein Mensch ist. Trotzdem darf man nicht vergessen, dass die Handlung eines Mörders kausal für den Erfolg (so nennt man es tatsächlich im Strafrecht) sein müsste. Mit anderen Worten: Das Bedrohen mit der Pistole wäre erst dann für den Tod des Gräfin kausal, wenn es nicht hinweggedacht werden könnte, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seinem konkreten Gestalt entfiele.

Im Strafrecht aber muss eine noch strengere Definition der Kausalität erfolgen, denn man könnte sowohl annehmen, dass allein das nächtliches Erscheinen von Herman in Gräfins Schlafzimmer die Gräfin abknallen könnte, als auch behaupten, dass sie sowieso innerhalb nächsten 10 Minuten kalt auf Boden liegen würde. Daher wendet man sich auf die Lehre der objektiven Zurechenbarkeit. Demnach ist der Mord dem Täter nur dann objektiv zurechenbar, wenn er unmittelbar eine Gefahr geschaffen hat und sich diese Gefahr in dem Mord realisiert hatte. Das heißt, wenn Herman etwas Gefährliches getan hätte, und dies den Tod der Gräfin herbeigeführt hätte, läge Kausalität vor.

Vorliegend hat Herman seine Pistole auf die Gräfin gerichtet. Allein dies kann zwar grundsätzlich nicht als lebensgefährlich eingestuft werden, unter Umständen - wie hohes Alter, Nacht und emotionale Eskalation durch Herman - aber schon. Somit ist die Kausalität gegeben, der objektive Tatbestand liegt vor.

2. Subjektiver Tatbestand

Fraglich ist jedoch, ob der subjektive Tatbestand erfüllt ist. Wir handeln erst Habgier ab und anschließend Vorsatz.

a) Habgier

Herman müsste wohl aus Habgier gehandelt haben.

Klar, Herman handelt aus Habgier.

b) Vorsatz

Aber handelt Herman vorsätzlich? Nein.

Vorsatz ist Wissen oder Wollen des tatbestandlichen Erfolgs. Aber Herman weiß weder, dass die Gräfin aufgrund seiner Drohung stribt, noch will das. Ferner hat Herman laut Puschkin seine Pistole nicht geladen (!) - Das Erschießen der Gräfin war nicht sein Plan, wobei wir sicherlich davon ausgehen können, dass das zum Tode Erschrecken es auch nicht war.

Neben Wissen oder Wollen kann man von der billigende Inkaufnahme des Taterfolgs reden, was als Vorsatz ausreichen würde. Hätte Herman den Tod der Gräfin gebilligt? War es ihm gleichgültig, ob sein Ersuchen die Gräfin zeitig tötet? Wir wissen es nicht. Man kann kaum einem singenden Menschen (in unserem Fall - Najmiddin Mavlyanov) während eines ungestümen Rezitativs in den Kopf reinschauen, insbesondere wenn die Untertitel nur 30 % des Gesungenen wiedergeben.

In dubio pro reo, meine Freunde. Herman handelt ohne Vorsatz.

(c) Zwischenergebnis

Mangels Untertitel, die den Vorsatz von Herman nachweisen würden, liegt der subjektive Tatbestand nicht vor.

3. Zwischenergebnis

Der Mord-Tatbestand ist nicht erfüllt.

II. Ergebnis

Herman ist kein Mörder.

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Wie wir sehen, machen die Untertitel bei Opern viel aus. Im Programmheft ist angemerkt: Herman befürchtetet, dass im Laufe seiner Rendezvous mit der Gräfin entweder er oder sie sterben wird. Es ist aber für die Beweiserhebung schon zu spät - Herman ist bereits freigesprochen. Daher sorgt der Mangel an Untertitel oft für Aufregung in unserer Gesellschaft - vor allem wenn man sie von seinem Sitz nicht sehen kann, obwohl sein Ticket eine vollständige Opererfahrung verspricht. Also passt auf solches auf und zögert nicht, einen Anwalt zu rufen. Oder zumindest einen Jurastudenten, der eventuell euch beiseite sitzt. Auf Handlungseinsicht habt ihr genauso das Recht, wie auf das rechtliche Gehör.